Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung ist immer dann von Nöten, wenn Sie Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert haben und / oder wenn keine Rechnung über die Reparatur vorgelegt werden kann. Die Bestätigung der Reparatur dient somit als Nachweis, dass Ihr Wagen instandgesetzt wurde. Dies ist wichtig, um Ihren Anspruch auf die Nutzungsfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Gerade dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug in Eigenleistung instandgesetzt haben, ist eine vorliegende Reparaturbestätigung bei Folgeunfällen besonders von Bedeutung. Da heutzutage nahezu alle Unfallschäden von der Versicherungswirtschaft in einem sogenannten Hinweis- und Informationssystem (Abk. HIS) gespeichert werden, müssen Sie bei einem späteren Unfall nachweisen können, dass Sie bei vorherigen Schäden eine Instandsetzung vorgenommen haben. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, kann die Regulierung eines später eintretenden Unfalls unter Umständen vollständig abgelehnt werden.
Um einen derartigen Vorfall zu vermeiden, benötigen Sie nach jeder Reparatur in Eigenregie, einen Reparaturnachweis zur Vorlage bei der regulierenden Versicherung. Die Versicherung muss Ihre Reparaturbestätigung im Hinweis- und Informationssystem (Abk. HIS) hinterlegen. Somit wird Ihnen bei folgenden Unfallschäden eine reibungslose Abwicklung garantiert.