Kosten
Bei einem Verkehrsunfall müssen vom Schädiger, oder dessen Versicherung alle Kosten zur Wiederherstellung des Fahrzeuges übernommen werden.
Das bedeutet:

All diese entstehenden Kosten werden von der Gegenseite übernommen. Dem Unfallgeschädigten steht es frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.
