Kosten

Bei einem Verkehrsunfall müssen vom Schädiger, oder dessen Versicherung alle Kosten zur Wiederherstellung des Fahrzeuges übernommen werden.

Das bedeutet:

  • Sachschaden
  • Leihwagen
  • Nebenkosten
  • Gutachterkosten
  • Rechtsberatung

All diese entstehenden Kosten werden von der Gegenseite übernommen. Dem Unfallgeschädigten steht es frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.